Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Werden Umstände bekannt, die die bisher zugrunde gelegte Rechtsgrundlage von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträgen oder die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig. Läuft eine vom Auftragnehmer gesetzte Frist fruchtlos ab, so kann er: 1. die Arbeiten einstellen, 2. vom Ende der Frist an bankübliche Kreditzinsen sowie Ersatz von Verzugsschäden verlangen. Läuft eine vom Auftragnehmer gesetzte Nachfrist fruchtlos ab und wurde die Kündigung angedroht, so kann der Auftragnehmer den Vertrag schriftlich kündigen. Im Falle der Vertragskündigung werden die bisher erbrachten Leistungen nach den Vertragspreisen abgerechnet. Darüber hinaus stehen dem Auftragnehmer mindestens die kalkulierten allgemeinen Geschäftskosten und der Gewinn für die gekündigten Leistungen zu. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Angebote sind für den Auftragnehmer 24 Werktage verbindlich.
2. Leistung und Güte
Ergänzend gelten: • VOB Teil A für die Vergabe, • VOB Teil B für die Ausführung, • DIN 58 362 (Ofen- und Herdarbeiten), • die TA-Warmluftheizung – Technische Richtlinien für Warmluftheizungen
3. Angebots- und Entwurfsunterlagen
3.1 Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen einschließlich rechnerischer Grundlagen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. 3.2 Behördliche und sonstige Genehmigungen einschließlich der dafür notwendigen technischen Unterlagen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer stellt hierzu notwendige Unterlagen zur Verfügung.
4. Preise
4.1 Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objekts und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme. 4.2 Wurde keine Preisvereinbarung getroffen, gelten die am Ausführungstag gültigen Verrechnungssätze für Arbeitsstunden (inkl. Fahrtzeiten), Materialpreise und sonstige Preise des Auftragnehmers. 4.3 Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich als solche anerkannt und mit einer verbindlichen zeitlichen Absprache versehen sind. 4.4 Im Übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die keine Festpreise sind, nur 4 Monate nach Vertragsschluss gebunden. 4.5 Verzögert sich der Beginn, Fortgang oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist er berechtigt, die Preise gemäß 4.2 anzupassen. 4.6 Nicht im Angebot enthaltene, aber auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführte Leistungen werden zusätzlich berechnet (z. B. Stemm-, Maurer-, Zimmermanns-,Verputz-, Maler-, Erdarbeiten etc.). 4.7 Preise gelten für normale Arbeitszeit und -bedingungen. Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge werden tarifgemäß berechnet. 4.8 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Leistungen des Auftraggebers
Im Angebot nicht enthaltene und somit vom Auftraggeber sicherzustellende Leistungen: 5.1 Bauteile rund um die Heizungs- oder Kaminanlage inkl. erforderlicher Schutzmaßnahmen. 5.2 Etwaige bauliche Änderungen (z. B. Schornstein), Fundamentarbeiten, Durchbrüche, Verputzarbeiten usw. 5.3 Sicherstellung abschließbarer und ggf. beheizter Lagerräume. 5.4 Elektroinstallationen und Gasinstallationen. 5.5 Trockenheizen der Anlage sowie Bereitstellung des benötigten Brennstoffs und Stroms. 5.6 Abschluss einer Bauwesenversicherung inkl. Diebstahlsschutz. 5.7 Vom Auftragnehmer auf Wunsch ausgeführte Leistungen nach 5.1–5.6 sind zusätzlich zu vergüten.
6. Zahlung
6.1 Es gilt § 16 VOB/B. 6.2 Zahlungen sind bar, ohne Abzug, in deutscher Währung und frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu leisten. 6.3 Tagelohnarbeiten sind sofort zahlbar. 6.4 Akzepte oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Lieferzeit und Montage
7.1 Ist keine Frist vereinbart, hat der Auftraggeber Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu geben. Der Auftragnehmer beginnt innerhalb von 24 Werktagen, sofern alle Genehmigungen, Unterlagen und eine eventuelle Anzahlung vorliegen. 7.2 Verzögern sich Beginn, Fortführung oder Abschluss aus Gründen des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer Schadensersatz gemäß § 6 VOB/B verlangen und ggf. kündigen. Im Kündigungsfall gelten die Regelungen aus Abschnitt 1 entsprechend.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen. Bei wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Zahlungsverzug die Demontage zu gestatten. Werden Liefergegenstände fest verbunden und entsteht Miteigentum, tritt der Auftraggeber dieses an den Auftragnehmer ab.
9. Abnahme
Der Auftragnehmer kann die Abnahme am Tag der Fertigstellung verlangen. Ohne Verlangen gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung oder 6 Werktage nach Benutzung als abgenommen. Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder Vertragsstrafen sind spätestens zu diesen Zeitpunkten vorzubringen. Kleine Restarbeiten oder Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die Bestimmungen der VOB/B. Die Gewährleistung beträgt: • 2 Jahre allgemein, • 1 Jahr für feuerberührte Teile. 10.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 10.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: 10.3.1 Änderungen oder Erweiterungen, die nicht vom Auftragnehmer durchgeführt wurden, 10.3.2 Mängel durch bauseits gelieferte oder mangelhafte Teile, 10.3.3 Schäden durch unsachgemäße Bedienung, 10.3.4 unvermeidliche Farbabweichungen, Haarrisse oder brandbedingte Maßeffekte, 10.3.5 Abweichungen bei Natursteinen.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers.
12. Widerrufsrecht
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Auftragserteilung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Russotto Ofenbau Arte del Fuoco / Diezer Straße 26/ 65626 Fachingen/ 015128051289/Meiko.Russotto@web.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei den ursprünglichen Transaktionen eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.